Austausch alter Heizungen bis 2015

Besitzt man ein Haus mit einer alten Öl- oder Gasheizung, die vor 1985 eingebaut wurde, ist es an der Zeit sich nach Alternativen umzuschauen.

Alte Heizungen müssen ausgetauscht werden

Im Zuge der neuen Energiesparverordnung (EnEV) hat der Bundesrat hat entschieden, dass vor 1985 eingebaute Öl- und Gasheizungen innerhalb der nächsten zwei Jahre ausgetauscht werden sollen. Auch in den darauffolgenden Jahren, müssen Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgebaut und durch moderne Alternativen ersetzt werden.

Energiesparverordnung EnEV

Neben dem Austausch alter Heizungen beinhaltet die EnEV weitere Neuerungen:

  • Der Premiärenergiebedarf von Neubauten soll bis 2016 um 25 Prozenz gesenkt werden.
  • Die Dämmung der Gebäudehülle soll um 20 Prozent verbessert werden.
  • Die Kennwerte des Energieausweises müssem beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien in die Anzeige mitaufgenommen und der Ausweis an Käufer oder Mieter ausgehändigt werden.
30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen müssen bis 2015 ausgetauscht werden.
30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen müssen bis 2015 ausgetauscht werden.

Ausnahmen der Austauschpflicht

Es gibt jedoch Ausnahmen für die Austauschpfliche alter Heizungen. Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad müssen voraussichtlich nicht ausgetauscht werden.

Zudem sind Hauseigentümer, die Häuser mit 30 Jahre alten Heizungen erste seit Februar 2002 bewohnen, von der Austauschpflicht ausgenommen.

Alternativen

Wer seine alte Heizung austauschen muss, dem stehen eine Reihe Alternativen zur Verfügung. Hierzu gehören unter anderem neben modernen Öl- und Gasheizungen verschiedene Wärmepumpen, Pelletsheizungen und thermische Solaranlagen. Lese hier mehr zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Heizungssystemen.

Umfrage

Für welche Alternative würdest du dich entscheiden, wenn du deine alte Heizung gegen eine neue autauschen musst?

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