Pfusch am Bau – Baumängel müssen nicht sein

Immer mehr junge Familie entscheiden sich dafür, statt ein Leben lang Miete zu zahlen, lieber ein eigenes Haus zu bauen.

Doch immer häufiger hört man Nachrichten, in denen von massivem Pfusch am Bau berichtet wird. In solchen Fällen passiert es dann immer wieder, dass die Hausherren vor dem finanziellen Ruin stehen und sich den Traum vom Eigenheim leider nicht mehr erfüllen können.

Doch wie kann man sich schon von Anfang gegen einen solchen Pfusch am Bau absichern oder so früh wie möglich gegensteuern.

Vorbeugen ist beim Pfusch am Bau die beste Maßnahme

Vertrauen ist gut aber Kontrolle ist besser, dies solle auch beim Hausbau gelten. Denn wird erst einmal gepfuscht, wird es schwierig, den bereits entstandenen Schaden wieder zu beheben.

Daher sollte man als Bauherr so oft wie möglich auf der eigenen Baustelle erscheinen und die Fortschritte des Hausbaus begutachten, wenn möglich, auch mit einem unabhängigen Spezialisten. So kann schon von vorne herein eventuelle Mängel so früh wie möglich erkennen und vor allem auch wieder beheben.

Hier wird ein Badezimmer saniert.
Vor allem im Bereich Heizung und Sanitär, sowie Dach und Fenster sollte besonders aufgepasst werden. Foto: Petra Schmidt / pixelio.de

Hier sollte man vor allem den Focus auf die Wände, den Boden, das Dach oder auch die eingebauten Fenster, Heizungen und sanitären Anlagen legen.

Stellt man in diesen Bereichen irgendwelche auch nur kleine Mängel fest, sollte man dies sodann so früh wie möglich der Baufirma mitteilen.

Detaillierter Vertrag schützt vor Pfusch am Bau

Bereits vor Beginn der Bauarbeiten am Eigenheim sollte eine genaue Leistungsbeschreibung im Bauvertrag zusammengefasst und vermerkt werden. So wird es dem Bauhandwerker erschwert, einen eventuellen Pfusch am Bau zu planen.

Denn ist die Leistungsbeschreibung sehr detailliert aufgeführt, bekommt man auch bei einem sodann doch mal entstandenen Pfusch am Bau schneller Recht, wenn man als Bauherr denn doch einmal im Schlimmsten Fall vor Gericht ziehen muss.

So sollte man von Anfang an auch den Architekten oder den Bauleiter darauf hinweisen, dass die detaillierte Leistungsbeschreibung die Grundlage für den Hausbau zu sein hat und sie ihre Handwerker dahingehend auch umfassend informieren und einweisen müssen. Denn häufig entsteht ein Pfusch am Bau auch durch mangelnde Informationen, die von den Architekten und Bauleitern nicht an die Arbeiter weitergegeben werden, die allerdings auf detaillierte Informationen angewiesen sind, um richtig arbeiten zu können.

Baumängel früh erkennen

Ist doch einmal ein Pfusch am Bau passiert, sollte dieser so früh wie möglich benannt werden. Denn ist man als Bauherr bereits in das Haus eingezogen, ohne eventuelle Mängel an den Bauhandwerker weitergegeben zu haben, kann der Anspruch auf Behebung dieser Mängel unter Umständen nach einiger Zeit bereits verjährt sein.

Daher sollte man sofort, wenn ein Mangel auftritt, diesen schriftlich sowie mit Fotos dokumentieren. Dann sollte man alle Mängel schriftlich bei der Baufirma rügen und um Abhilfe in einer bestimmten Frist zur Nachbesserung bitten. Kommt die Baufirma diesem nicht nach, befindet sie sich aufgrund der gesetzten Frist in Verzug und man kann den Vertrag kündigen.