Der Bau einer Terrasse

Dein Bauguide führt dich durch die ersten Schritte beim Bau deiner eigenen Terrasse und erklärt dir die wichtigsten Regeln, die du beachten solltest.

Der Bau einer Terrasse ist nicht nur ein beliebter und relativ einfacher Weg deine Lebensqualität zu erhöhen und für eine schönes Wohngefühl zu sorgen, sondern kann meist auch ohne zusätzliche Genehmigung durchgeführt werden – abhängig von Art und Größe. Vor dem eigentlichen Beginn solltest du deshalb den Bau sorgfältig planen, um das beste Ergebnis zu erzielen.

Baugenehmigung für die Terrasse – kein unbedingtes Muss

Terrasse mit Gartenmöbeln.
Auf der Terrasse lassen sich Sommerabende perfekt genießen.

Erkundige dich im Bauamt deiner Gemeinde nach den gültigen Regelungen und Richtlinien. Was du beim Bau beachten musst, kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein – so müssen etwa gewisse Grenzabstände eingehalten werden. Hast du zum Beispiel vor, eine verglaste Veranda mit Dach zu bauen, ist die Größe maßgebend für eine Genehmigung. Rede auch mit deinen Nachbarn – oft braucht man deren Zustimmung.

Beeinflusst die Terrasse das Aussehen deines Hauses?

Wenn deine Terrasse das Erscheinungsbild des Hauses beträchtlich beeinflusst, kann auch hier eine Baugenehmigung nötig sein. Das Gleiche gilt, wenn du eine Wand oder einen Zaun bauen willst. Aber es gibt Ausnahmen! Diese hängen mit den einzuhaltenden Abständen zum Nachbargrundstück zusammen. Erkundige dich genau nach den in deiner Gemeinde gültigen Richtlinien.

Terrassendach

Für ein Terrassendach gelten ähnliche Vorschriften. Mache dich auch hier beim Bauamt schlau! Ob eine Baugenehmigung nötig wird, hängt von der Quadratmeterzahl ab. Und auch hier gilt: Hole dir das Einverständnis deiner Nachbarn.

Terrasse mit Geländer

Hast du vor, Deine Terrasse einzuzäunen, brauchst du in der Regel keine zusätzliche Baugenehmigung. Stelle einfach sicher, dass der Zaun die gleichen Anforderungen erfüllt, wie die bisher erwähnten Vorschriften. Nach den gültigen Regelungen zu fragen schadet aber bestimmt nicht. Das Bauamt beantwortet alle Fragen und du vermeidest böse Überraschungen.

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