Handwerkerkosten sparen durch Steuervorteil

Stehen größere Renovierungsarbeiten oder Umbauten an, bedeutet dies auch immer eine finanzielle Belastung. Während man versucht, einen günstigen Preis zu erzielen, kann man aber auch durch Steuerervorteile sparen. Dein Bauguide sagt Dir, auf was Du achten musst, wenn Du die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen willst. Hast Du Erfahrung damit? Schreibe uns einen Kommentar zu diesem Artikel oder diskutiere im Forum.

Handwerkerkosten steuerlich absetzbar

In anderen europäischen Ländern hat man große Vorteile wenn es um die Bezahlung von Handwerkern geht. In Schweden zum Beispiel, kann man durch den sogenannten ROT-Avdrag die Hälfte der Arbeitskosten sparen – bis zu einer Obergrenze von 50.000 Kronen, nach heutigem Umrechnungskurs mehr als 5.000 Euro. Dies bedeutet, dass man in einem Jahr für 100.000 Kronen renovieren kann und nur die Hälfte aus eigener Tasche bezahlt.

Geldbeutel mit vielen Geldscheinen.
Handwerkerkosten sind teilweise absetzbar – dadurch kann man einiges sparen.

In Deutschland sieht es anders aus. Bei uns kann man 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Gesamtbetrag von 6.000 Euro bei Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Der Maximalbetrag liegt hier also bei 1.200 Euro. Wichtig: Materialkosten sowie Barzahlungen sind nicht abzusetzen.

Steuervorteil im Detail

Seit dem 1. Januar 2009 können Renovierungsarbeiten und Reparaturen in Privathaushalten steuerlich abgesetzt werden. Der Steuervorteil liegt bei 20 Prozent von maximal 6.000 Euro. Daraus ergibt sich eine maximale Höhe von 1.200 Euro pro Jahr. Zusätzlich kann man für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen, beispielsweise die Reinigung der Wohnung nach der Renovierung, nochmals den gleichen Betrag geltend machen.

Steuerlich absetzbare Arbeiten

Zu den Handwerkerarbeiten, die steuerlich absetzbar sind gehören unter anderem:

  • Renovierungsarbeiten an Wänden, Fassade, Dach, Anbauten, Einfahrt.
  • Streichen von Türen, Fenstern, Heizung.
  • Tausch von Fenstern, Türen, Böden.
  • Wartung und Austausch der Heizung.
  • Installation von Wasser und Sanitärbereich.
  • Reparatur von Elektrogeräten und Weißwaren.
  • Gartengestaltung.

Als haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich folgende Arbeiten geltend machen:

  • Reinigung der Wohnung durch eine Putzkraft.
  • Arbeiten im Garten wie Rasenmähen und Heckenpflege.
  • Umzüge, bei denen Helfer oder eine Spedition beauftragt werden.

Zu beachten

Handwerkerkosten
Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht aber das Material.

Die Handwerkerkosten von der Steuer abzusetzen ist eigentlich ganz einfach. Achte darauf, dass die Rechnung die Arbeitskosten getrennt von den Materialkosten aufzeigt, denn nur die Arbeit ist absetzbar. Die Kosten ergeben sich aus Stundenlohn, Fahrt- und Maschinenkosten. Diese Arbeitskosten beziehen sich ausschließlich auf Modernisierungs-, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten, sowie Reparaturen. Neubauten sind ausgeschlossen. Zudem musst Du darauf achten, dass Du nicht bar bezahlst.

Welche Erfahrungen hast Du mit Handwerkerkosten und Steuern gemacht? Schreib uns einen Kommentar oder ins Forum.