EnEV 2014 – Die neue Energieeinsparverordnung

Der 1. Mai 2014 ist Stichtag für die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014. In ihr sind die Baustandards für Neubauten und die Sanierung von Altbauten geregelt.

Die Energiestandards von Neubauten sollten ab 2016 um 25 Prozent steigen. Der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll im  Durchschnitt um 20 Prozent reduziert werden.

Für Altbauten gilt beispielsweise eine Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen. Zudem gibt es beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien mit Blick auf den Energieausweis einige wichtige Dinge zu beachten. Und auch die Dämmung von Dachböden ist deutlicher festgeschrieben.

Dein Bauguide hat einen Überblick zusammengestellt.

EnEV 2014 – Austausch der alten Heizung

Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Die alte Regelung, dass vor  dem 1. Oktober 1978 eingebaute Öl- und Gasheizungen erneuert werden müssen, gilt nach wie vor. Die neue Energiesparverordnung geht aber noch weiter.

Nach der EnEV 2014 müssen alte Heizkessel, die bis vor 1985 eingebaut wurden, bereits bis Ende des Jahres ersetzt werden. Alte Standard- und Konstanttemperaturkessel, die nach 1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren ausgetauscht werden.

Es gibt aber unter anderem ein paar Ausnahmen:

  • Niedertemperaturkessel
  • Brennwertkessel mit besonders hohem Wirkungsgrad
  • Heizkessel zur Warmwasserbereitung
  • Küchengeräte, die den Raum beheizen und Warmwasser aufbereiten
  • Eigentümer, am 1. Februar 2002 selbst eine Wohnung in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus bewohnt haben. Ein neuer Eigentümer muss den Austausch innerhalb von zwei Jahren nachholen.

EnEV 2014 – Dachbodendämmung

In Bezug auf die Dachbodendämmung in Altbauten und die Nachrüstungspflicht haben sich die Regeln etwas verschärft. Ausgenommen sind auch hier Eigentümer, die bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst wohnhaft sind.

Die EnEV 2014 beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich des Energieausweises.
Die EnEV 2014 beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich des Energieausweises. Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

In Kürze bedeutet dies: An Decken, die an einen unbeheizten Dachboden anschließen und die Mindeststandards der Baunorm DIN 4108 nicht erfüllen, bis Ende 2015 die Dämmung verbessert werden. Der maximale U-Wert soll dann bei 0,24 W/(m²K) liegen.

Anstelle des Dachbodens, kann auch die Dämmung des Daches verbessert werden. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen des Mindestwärmeschutzes nach der Baunorm DIN 4108.

Neu ist zudem auch, dass die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren verbessert werden muss, wenn diese durch einen unbeheizten Raum führen.

EnEV 2014 – Energieausweis

Die Vorschriften für den Energieausweis sind vor allem bei Vermietungen oder dem Hausverkauf von Bedeutung. Mit dem Vertrag, muss der Energieausweis im Original oder als Kopie ausgehändigt werden.

Der Energieausweis ist auch für Immobilienanzeigen relevant, da diese bestimmte Angaben enthalten müssen.

Zu diesen Pflichtangaben zählen:

  • Art des Energieausweises,
  • Energiebedarf oder –Verbrauch in Kilowattstunden/Quadratmeter und Jahr,
  • Baujahr,
  • Im Energieausweis genannte Art der Heizung,
  • Effizienzklasse

Fazit – Förderung und Kontrolle

Kurz zusammengefasst, beschreibt die EnEV 2014 also Regeln für Alt- und Neubauten. Es werden aber nicht nur Bauherren, Hausbesitzer und Vermieter in die Pflicht genommen.

Auch für die Förderung von Baumaßnahmen wird die EnEV 2014 von Bedeutung sein. Die festgesetzten Standards dienen nämlich auch als Werte für die Energiestandards der Förderprogramme der KfW. Für die Sanierungen von Bestandsimmobilien gibt es allerdings Programme, die nicht an die neuen Standards gebunden sind, sondern sich nach den Energieeinsparungen nach der Sanierung richten.

Durch Stichproben soll die Einhaltung der neuen Regeln überprüft werden. Wer die Regelungen der EnEV 2014 missachtet, den erwarten hohe Bußgelder – bis zu 15.000 Euro beim Energieausweis und sogar bis zu 50.000 Euro bei Missachtung der Vorgaben für die Nachrüstung.